Liquiditätsanforderungen nach Basel III: Die Auswirkungen der neuen Liquiditätsanforderungen nach Basel III auf die Bilanzstruktur und die Ertragssituation einer mittelständischen Bank

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Bibliografische Daten
ISBN/EAN: 9783955498320
Sprache: Deutsch
Umfang: 87 S., 0.31 MB
Auflage: 1. Auflage 2015
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Format: PDF
DRM: Digitales Wasserzeichen

Beschreibung

Die vorliegende Studie befasst sich ausgehend von den Grundbegriffen der Liquidität mit den aktuellen aufsichtsrechtlichen Anforderungen der Banken. Schwerpunkt dieser Arbeit liegt auf der Aufbereitung der neuen Liquiditätsanforderungen nach Basel III.Die aufsichtsrechtlichen Regularien werden dann im zweiten Teil auf Auswirkungen der Bilanzstruktur und der Ertragslage einer mittelständischen Bank untersucht. Dies bedarf einer grundlegenden Erklärung der Liquiditätssteuerung im Zusammenhang mit dem Bankenprozess und den gegebenen Möglichkeiten für das Kreditinstitut. Auf dieser Grundlage werden dann theoretische Auswirkungen der Kennzahlen auf die Bilanzstruktur und die Ertragslage anhand von Beispielen gezeigt.Zielsetzung der Arbeit ist es, den Lesenden für die zwei neuen Liquiditätskennzahlen zu sensibilisieren, indem Auswirkungen und Handlungsalternativen gezeigt werden. Zudem soll die Schwere der Änderungen und der zeitliche Druck für die Banken dargestellt werden. Auswirkungen werden sich in diesem Zusammenhang nicht einfach und grundlegend darstellen können. Aus diesem Grund ist die beispielhafte Darstellung anhand von Strukturbilanzen gewählt wurden.

Leseprobe

Textprobe:Kapitel 2.7, Überwachungsinstrumente:Der dritte Bestandteil der Basel III-Liquiditätsanforderungen betrifft die neu definierten Überwachungsinstrumente, welche zusätzlich zu den definierten Kennzahlen spezifische Daten erfassen. Diese stehen im Zusammenhang mit Mittelflüssen, Bilanzstruktur, lastenfreien Sicherheiten der Finanzinstitute und bestimmten Marktindikatoren. Die definierten Messgrößen sind: Vertragliche Laufzeitkongruenz, Finanzierungskonzentration, Verfügbare lastenfreie Aktiva, LCR nach bedeutender Währung, Marktbezogene Überwachungsinstrumente.Die vertragliche Laufzeitkongruenz hat das Ziel der Identifikation von Lücken zwischen vertraglichen Liquiditätszu- und -abflüssen. In den vorgegeben Laufzeitbändern werden Liquiditätslücken und eine eventuelle Beschaffung der Liquidität aufgedeckt. Somit kann gezeigt werden, inwieweit sich das Finanzinstitut auf Fristentransformation stützt. Diese Messgröße unterstützt die Aufsicht in der gesamtheitlichen Betrachtung der Liquiditätssituation der Banken und identifiziert Marktausreißer. Bei dieser Messgröße werden somit keine Verhaltensannahmen getätigt und nur die reine Vertragslaufzeit berücksichtig. Folglich können nur bedingt Schlussfolgerungen auf die Strategie und Geschäftsplanung zugelassen werden. Der Aufsichtsbehörde ist jedoch vorbehalten auch Annahmen zur besseren Analyse zu berücksichtigen. Die Bank sollte allerdings eigene Annahmen treffen, welche dann mit der vertraglichen Laufzeitkongruenz verglichen werden können. Bei entstandenen Lücken kann somit auch eine Begründung an die zuständige Aufsichtsinstanz erörtert werden.Die Finanzierungskonzentration beschreibt die Liquiditätsauswirkungen von Großkundenmitteln, welche bei Abfluss erhebliche Probleme auslösen könnten. Diese Messgröße dient der Diversifikation von Finanzierungsquellen und der damit verbundenen Verhinderung eines Klumpenrisikos. Die Berechnung erfolgt im Nenner durch Finanzierungsverbindlichkeiten gegenüber jeder bedeutenden Gegenpartei respektive jedem bedeutendem Instrument/Produkt im Verhältnis zur Bilanzsumme der Bank. Wenn mehr als 1% der Bilanzsumme aller aggregierten Verbindlichkeiten auf eine Gegenpartei oder einer Gruppe verbundener Gegenparteien fällt, wird von einer bedeutenden Gegenpartei gesprochen.Analog dazu wird von einem bedeutendem Instrument/Produkt gesprochen, wenn mehr als 1% der Bilanzsumme auf ein Finanzierungsprodukt/-instrument oder eine Gruppe derselben fallen. Bei der Finanzierungskonzentration folgt zudem eine Auflistung der Forderungs- und Verbindlichkeitsbeträge nach bedeutender Währung. Als bedeutende Währung gelten alle Verbindlichkeiten in einer bestimmten Währung, die mehr als 5% der Gesamtbilanzsumme ausmachen. Für die Aufsichtsinstanzen liefert diese Kennzahl Diskussionsmöglichkeiten über Hedging von Währungsrisiken, aber auch eine Übersicht über die eventuell entstehenden Probleme bei Ausfall einer bedeutenden Gegenpartei bei mehreren Finanzinstituten. Eine genaue Aussage kann jedoch nicht getroffen werden, da selbst bei starker Diversifikation ein Ausfall mehrerer Finanzierungsgegenparteien zu Liquiditätsengpässen führen kann.Die Messgröße der verfügbaren lastenfreien Aktiva liefert den Aufsichtsbehörden Angaben über Umfang, Währung und Standort der jeweiligen Aktiva. Ziel der Meldung ist die Erfassung jener Aktiva, welche an Sekundärmärkten als Sicherheiten marktgängig und/oder als Einlagenfazilitäten bei Zentralbanken anrechenbar sind. Auch hier gilt eine Meldung von besonderen Währungen, die separiert angegeben werden müssen. Besondere Währungen beschreibt in diesem Zusammenhang, dass der fünfprozentige Anteil der lastenfreien Sicherheiten gegenüber den gesamten lastenfreien Aktiva überschritten wird. Diese Messgröße ist aufgrund ihrer fehlenden Erfassung der Kreditpolitik der Gegenparteien und dem etwaigen Überschätzen des Verwertungswertes an verfügbaren lastenfreien Sicherheiten nur als Ergänzungsgröße zu anderen Kennzahlen und Bilanzdaten zu sehen.Als viertes Überwachungsinstrument wird der LCR nach bedeutender Währung gefordert. Hierbei wird der Fremdwährungs-LCR als Quotient des Bestandes aus erstklassischen liquiden Aktiva in jeder bedeutenden Währung und dem gesamten Nettoabfluss in einer Zeitspanne von 30 Tagen in jeder bedeutenden Währung, bereinigt um Devisenabsicherungen, berechnet. Wiederrum gilt eine Währung als bedeutend, wenn sie mehr als 5% der Gesamtverbindlichkeiten des Finanzinstituts ausmacht. Ziel der Kennzahl ist es, Währungsinkongruenzen der Banken aufzudecken, welche in gestressten Marktsituationen auftreten können. Eine genaue Schwellengröße ist nicht international definiert und kann durch die landeseigenen Aufsichtsbehörden selbst festgelegt werden.

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